Visum und Aufenthaltserlaubnis
Brauche ich ein Visum für die Einreise nach Deutschland?
Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union können ohne Visum nach Deutschland einreisen.
Angehörige aus anderen Herkunftsländern benötigen grundsätzlich für einen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel, die vor der Einreise von einer deutschen Auslandsvertretung ausgestellt werden, heißen Visum. Ein Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern dies im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bestimmt ist oder der Aufenthaltstitel dies ausdrücklich erlaubt.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Stelle am Max-Planck-Institut nicht antreten können, wenn Sie kein Visum mit einem Vermerk zur Arbeitserlaubnis haben. Daher sollten Sie sich vor Stellenantritt genügend Zeit nehmen, um Ihr Visum für Deutschland zu beantragen.
Welche Visaformen gibt es?
Abhängig von der Länge Ihres Aufenthaltes in Deutschland gibt es verschiedene Visaformen:
Nationales Visum (D-Visum): Dieses Visum ist gültig für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten. Nach der Einreise beantragen Sie bei der lokalen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis, da das nationale Visum in der Regel zunächst nur für drei Monate ausgestellt wird.
Schengen-Visum: Das Schengen-Visum gilt nur für Aufenthalte bis zu drei Monaten und kann nicht verlängert werden. Mit dem Schengen-Visum kann zudem keine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Deshalb ist das Schengen-Visum eher für Gastwissenschaftler und Gastwissenschaftlerinnen sowie für Besucher zu empfehlen, die keine Arbeitnehmehmenden in Deutschland sind und keine Erwerbstätigkeit aufnehmen werden.
Generell berechtigt ein Visum in allen Fällen lediglich zur Einreise und evtl. zum Stellenantritt. Bei längeren Aufenthalten muss nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Die gemäß Aufenthaltsgesetz für Sie relevanten Aufenthaltstitel sind. (Siehe Behörden)
- Aufenthaltserlaubnis nach §18 AufenthG
- Blaue Karte EU
Weitere Informationen erhalten Sie bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat in Ihrem Land:
Auswärtiges Amt: Auslandsvertretung
Für das Bewerbungsverfahren benötigen Sie etwa zwei bis drei Monate. Visa für Familienmitglieder, die mit Ihnen reisen, sollten gleichzeitig beantragt werden.
Auf der Website der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land finden Sie zudem Informationen zum Ablauf des Visumverfahrens und zu notwendigen Dokumenten (Checklisten).
Bitte beachten Sie die Checklisten für Visum für Erwerbstätige / Visum zum Ausüben einer Tätigkeit:
Doktoranden sind Erwerbstätige – keine Studenten.
Praktikanten sind Erwerbstätige – keine Studenten.